Showdown: Nur noch bis zum 30. März hat Theresa May Zeit, eine Einigung im Brexit-Streit zu erzielen oder eine Übergangsregelung zu finden. Damit ist jedoch nach Medienangaben und Expertenmeinungen kaum noch zu rechnen. Die Vorbereitungen für einen „No Deal Brexit““ sind bereits am Laufen und das wirkt sich wiederum auch in der Online-Welt aus. Denn der Brexit beeinflusst auch hunderttausende in Großbritannien registrierte Webseiten: Mit dem Austritt aus der Europäischen Union verlieren Betreiber aus England ihren Anspruch auf eine sogenannte „“.eu““-Domain.
Im Klartext bedeutet dass, das Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen aus Großbritannien oder Gibraltar die Möglichkeit verlieren, .eu Domains zu halten oder zu registrieren. Mindestens 300.000 aus Großbritannien registrierte EU-Domains sollen von der Neuregelung betroffen sein. Das sind rund zehn Prozent aller „“.eu““-Domains.
Das war zwar mit dem Beschluss des Brexit klar, da Großbritannien dann auch für den zuständigen Registrar EUR-ID zu einem Drittstaat wird. Da es jetzt allerdings noch nicht nach einer Übergangsregelung aussieht, hat EUR-ID seine Informationen zum Brexit aktualisiert und genaue Richtlinien für den EU-Ausstieg bekannt gegeben.
Die Richtlinien besagen, dass ab dem 30. März 2019 keine Neuregistrierungen von .eu-Domains für Registrierende mit einer Adresse in Großbritannien mehr möglich sind. Bestehende Domaininhaber aus dem Brexit-Land werden am 23. März 2019 per E-Mail darüber informiert, dass sie ab dem 30. März gegen die Richtlinien für .eu-Domains verstoßen. Am Stichtag gibt es dann eine erneute Erinnerung. Dann haben Domaininhaber noch bis zum 30. Mai 2019 Zeit, die der Domain hinterlegten sogenannten Whois-Informationen auf eine EU-Adresse zu aktualisieren – sei es durch einen Transfer oder einen anderen Unternehmenssitz. Bis zum besagten Datum bleibt die Domain jedoch aktiv.
(Im Whois-Protokoll können aus einem verteilten Datenbanksystem Informationen zu Internet-Domains und IP-Adressen sowie deren Eigentümern abgefragt werden.)
Wird an den Whois-Daten nichts geändert, wird die Domain am 30. Mai 2019 von der EUR-ID zurückgezogen und somit inaktiv. Damit verknüpfte Webseiten und Dienste würden effektiv abgeschaltet. Domain-Inhaber können das verhindern, wenn sie einen neuen Besitzer mit einer Adresse in der EU angeben. Dafür müssten sie entweder ihren Wohn- oder Firmensitz verlegen oder eine treuhänderische Lösung finden. Bis zu ein Jahr lang kann der Inhaber seine Domain wieder aktivieren. Danach kommt sie allerdings wieder auf den freien Markt. Ausgenommen davon sind alle Domains, die zwischen März und Mai 2019 automatisch verlängert werden.
Kommt es nun doch noch zu einem Deal mit der EU, geht EUR-ID davon aus, dass Neuregistrierungen aus Großbritannien erst ab dem 1. Januar 2021 ausgeschlossen sind. Bestehende Domains würden dann erst Ende 2020 über einen Handlungsbedarf bei der .eu-Domain informiert.
Nur eines ist schon absolut sicher: Die in England registrierten Domains müssen trotzdem „umziehen“ – schließlich können Webseiten mit der Endung „“.eu““ nur in einem EU-Mitgliedsland registriert werden. Den Betreibern bleibt dann aber für die Umstellung mehr Zeit.
Fazit: Unternehmen mit Sitz in Großbritannien oder Gibraltar mit einer .eu-Domain sollten ab sofort entweder auf eine alternative Domain umstellen oder sich auf kommende Whois-Änderungen vorbereiten. Um das Ranking der Domains nicht zu verlieren sollte möglichst sofort der Rat einer SEO Agentur eingeholt werden.